09.09.08

Ab dem 01.01.2009 verlieren Selbstständige Ihren Anspruch auf Krankentagegeld

 

Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. In Absatz 2 heißt es: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (...) hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (...).“ Anders formuliert: Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.

Wer heute als Selbstständiger noch freiwillig gesetzlich versichert ist, konnte bisher ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz miteinbeziehen – er bezahlte dann den normalen Regelbeitrag, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt.



Der Anspruch endet, im Zuge der Gesundheitsreform, automatisch zum 31.12.2008. Wer als Selbständiger weiterhin Krankengeld beziehen möchte, dem bleiben im neuen Jahr grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Er kann das Risiko privat absichern oder bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen sogenannten Krankengeld-Wahltarif abschließen. Diesen Wahltarif müssen ab 2009 alle gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Auch solche, die den Krankengeldanspruch für Selbständige bisher über ihre Satzung ausgeschlossen haben.

 

Aber:

Haken an der Sache: Man ist drei Jahre an Kasse gebunden!!

Der Selbständige bindet sich mit Abschluss des Wahltarifs für drei Jahre an seine Kasse und verzichtet auf das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragsanpassung. Auch ein Wechsel in die private Krankenkasse ist für diese Zeit ausgeschlossen. Damit muss der gesetzlich Versicherte auch mögliche Leistungskürzungen hinnehmen. Problematisch außerdem: Bisher liegen keinerlei Daten über Leistungsumfang und Kosten des neuen Wahltarifs vor, denn es gibt keine konkreten Vorgaben für das neue Produkt. Jede Kasse bestimmt individuell, je nach Mitgliederstruktur, Nachfrage und Bedarfslage, ihren eigenen Wahltarif.

 

Die Alternative:

Absicherung der betrieblichen Kosten und des –wenn gewünscht- Gewinnes im Rahmen einer Praxisausfallversicherung / Betriebsausfallversicherung für Freiberufler.

Leistungen bei:

 

  • Personenschäden: Krankheit oder Unfall der versicherten Person
  • Quarantäneschäden
  • Sachschäden an einer dem Betrieb dienenden Sache wie z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, ED,

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