Wer Erziehungsgeld bekommt, muss darauf auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. So entschied das Bundes-Sozialgericht (BSG) mit Urteil vom 26. Mai 2004 (Az.: B 12 KR 27/02).
Zum Streit war es gekommen, als eine junge Mutter, deren Einkommen vor der Geburt über der Jahresarbeits-Entgeltgrenze gelegen hatte und die deswegen freiwillig gesetzlich krankenversichert war, Erziehungsgeld bekam. Sie war zu jener Zeit bereits geschieden und lebte im Haushalt ihrer Eltern, die Unterkunft und Verpflegung gewährten.
Mindestbeitrag für Krankenkasse zu zahlen
Die Barmer Ersatzkasse wollte dennoch für die Erziehungszeit Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge sehen. Sie verlangte Mindestbeiträge (nach § 240 Absatz 4 Satz 1 SGB V) – umgerechnet rund 30 Euro pro Monat.
Damit war die Mutter nicht einverstanden und wollte mangels beitragspflichtiger Einnahmen während der Erziehungsgeld-Phase beitragsfrei versichert werden. Die Barmer wies den Widerspruch zurück, weil Mindestbeiträge auch während des Bezuges von Erziehungsgeld zu entrichten seien.
Unterschiedliche Urteile
Vor Gericht gab es auch keine durchweg eindeutige Antwort. Das Sozialgericht Braunschweig gestand zunächst der Mutter das Recht beitragsfreier Versicherung zu. Das Landes-Sozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte das Urteil nach Anhörung der Pflegekasse.
Beim BSG als letzter Instanz fiel die Mutter jedoch durch: Sie war als freiwilliges Mitglied der Kasse nicht beitragsfrei versichert, sondern hatte auch während des Bezuges von Erziehungsgeld die Mindestbeiträge zu entrichten.
Bei Pflegekasse keine eindeutige Regel
In einem anderen Fall entschied das BSG am selben Tage auch gegen eine andere freiwillig versicherte Mutter. Auch sie könne sich nicht auf Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Kranken-Versicherung berufen (Az.: B 12 P 6/03).
Für die Pflege-Versicherung hatte sich die Frau mit der DAK vorher darauf geeinigt, entsprechend der Entscheidung des Gerichts zur Krankenversicherung zu verfahren. Also war die Pflege-Versicherung während der Erziehungsgeld-Phase ebenfalls nicht beitragsfrei.
Detlef Pohl