26.11.04

Ambulante Vorsorgeleistung

 

Hierunter ist ein Kuraufenthalt zu verstehen, mit dessen Hilfe der Ausbruch oder die Verschlimmerung einer Krankheit verhindert werden soll.

Eine Vorsorgekur setzt - anders als eine Rehabilitationskur - nicht voraus, dass der Patient einen schweren Unfall erlitten oder eine schwere Krankheit hinter sich gebracht hat. Es genügt schon, insgesamt eine schwache Gesundheit oder ein bestimmtes Leiden zu haben, das sich ohne vorbeugende Maßnahme verschlimmern würde bzw. dessen Verschlimmerung mit einer Kur aufgehalten werden kann.


Ziel ist es, Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu verhindern.


Kuren nur auf Antrag
Voraussetzung für die Bewilligung einer ambulanten Kur ist es, dass die medizinischen Möglichkeiten am Wohnort nicht ausreichen, um eine entsprechende Wirkung zu erzielen, oder bereits erschöpft sind.
Kuren sind nur auf Antrag zu bekommen. Wer sich kurreif fühlt, sollte sich zuerst von der Krankenkasse einen entsprechenden Vordruck besorgen und damit zum Haus- oder Facharzt gehen.


Der Arzt schreibt eine Begründung, warum für ein spezielles Problem welche Maßnahme geeignet erscheint. Außerdem schlägt er einen geeigneten Kurort vor. Einen Teil des Antrags füllt der Patient selbst aus.


Bei Ablehnung widersprechen
Aufgrund der Angaben des Arztes und eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes trifft die Krankenkasse ihre Entscheidung. Wenn sie die Kur bewilligt, kann sie vom Vorschlag des Arztes allerdings auch abweichen.


Lehnt die Krankenkasse ganz ab, wird der Patient über den behandelnden Arzt informiert. In dem Falle kann schriftlich widersprochen werden.


Patient muss Urlaub nehmen
Bewilligt die Krankenkasse die Maßnahme, stellt sie einen Kurarztschein aus. Diesen Kurarztschein muss der Arzt vollständig ausfüllen, denn er ist die Basis für alle Behandlung am Kurort. Nur das, was hier vorordnet wird, bekommt der Patient dann während der Kur auch.


Achtung: Für die Zeit der Kur steht Arbeitnehmern weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld wie im Krankheitsfalle zu. Es muss also bezahlter oder unbezahlter Urlaub genommen werden.


Kasse zahlt nur medizinische Leistungen
Ambulant heißt diese Kur-Form deshalb, weil für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung der Patient selbst aufkommen muss. Die Kasse zahlt nur Zuschüsse von bis zu 13 Euro täglich, bei chronisch kranken Kleinkindern sogar bis 21 Euro.


Dagegen zahlt die Krankenkasse alle ärztlichen Leistungen und Heilmittel, allerdings abzüglich Ihrer Zuzahlungen. Diese betragen gegenwärtig 10 Prozent der Heilmittel und je Verordnung 10 Euro.


Wer eine Kur beantragt und genehmigt bekommt, muss vier Jahre warten, ehe er wieder in den Genuss einer solchen kommt.


Tipp: Ambulante Kuren dauern in der Regel drei Wochen. Wenn sich am Kurort herausstellt, dass eine Verlängerung medizinisch sinnvoll ist, stellt der Kurarzt bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag.


Elke Pohl