06.10.07

Arbeiten als Risiko

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Die Rechtsschutzversicherung galt lange als ein „Nice-to-have“-Produkt. Doch in wirtschaftlich rauen Zeiten und spätestens seit der Verteuerung der Rechtsanwaltsgebühren zum 1. Juli 2004 wird es immer wichtiger, um nicht nur Recht zu haben, sondern dieses auch durchsetzen zu können.

Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht sind wegen ihrer meist hohen Streitwerte teuer. Bei den Rechtsschutzversicherern wird daher auch keine Leistung so stark nachgefragt wie der Arbeitsrechtsschutz.

Die Freude über die erste Festanstellung währte nicht lange: Als die sich die Auftragslage verschlechtert wird Jochen M. fristlos gekündigt. Ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt versucht zunächst, die Kündigung außergerichtlich abzuwehren.

Als dies erfolglos ist, erhebt der Anwalt eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Als Streitwert werden 6.750 Euro festgesetzt. Die Klage wird jedoch vom Arbeitsgericht abgewiesen. Einziger Trost: Die Gerichtskosten (362,40 Euro) und die Rechtsanwaltsgebühren (1.393,45 Euro) trägt der Rechtsschutzversicherer von Jochen M.

Bei Kündigungsklagen setzen die Gerichte normalerweise das Dreifache des Monatsbruttogehaltes an und berücksichtigen auch sonstige Leistungen wie Dienstwagen, Abfindungen etc. Dazu kommt, dass in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht jeder Prozessgegner die Kosten seines Anwaltes selber trägt – unabhängig davon, wem letztlich das Recht zugesprochen wird.

Hohes Potenzial bergen Sozialpläne

„Die gängigsten Rechtsstreitigkeiten treten in Zusammenhang mit Kündigungen, Zeugnissen, Abmahnungen, aber auch der Regelungen von Versorgungsansprüchen aus Betriebsrenten“, so ein langjähriger Schadenexperte.

Besonders heikel ist die Umsetzung von Sozialplänen. Soll die Belegschaft verkleinert werden, läuft dies im Regelfall in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und über sogenannte Sozialauswahlkriterien.

„Jeder Kündigung muss aber eine Prüfung des Einzelfalles vorausgehen. Fehlern bei der Vergabe der Sozialpunkte ist da Tür und Tor geöffnet. Kein Wunder, dass die Arbeitsgerichte oft zusätzlich angerufen werden“, so der Fachmann weiter.

Schutz im Paket

Obgleich der Arbeitsrechtsschutz so bedeutend ist, allein versichern kann man ihn als Arbeitnehmer nicht. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten sogenannte Modullösungen, bei denen Bausteine vom Arbeitsrecht über Steuer- und Strafrecht bis hin zu Wohnungsrecht kombiniert werden können.

Je mehr Bausteine bzw. Familienmitglieder hinzu kommen, desto teuerer wird es. Reduzieren lassen sich die Kosten durch Selbstbehalte. Wer eine Grundabsicherung will und weiß, dass er sich nicht wegen Kleinigkeiten streitet, sollte Selbstbehalte akzeptieren und dafür lieber den Versicherungsschutz auf möglichst viele Leistungsarten ausdehnen.

Die Deckungssumme sollte zumindest ein sechsstelliger Euro-Betrag sein. In manchen Schadenfällen kommen nämlich schnell mehrere Leistungsarten zusammen. Wer gern und weit reist, muss zudem darauf achten, dass sich der Schutz nicht alleine auf Europa beschränkt.

Ist der Schadenfall eingetreten und der Termin beim Anwalt fällig, sollte diesem eine Vollmacht mit dem Zusatz „vorbehaltlich der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung“ erteilt werden. Nur so geht man auf Nummer sicher, dass keine Kosten entstehen, welche die Versicherung nicht übernimmt.

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Aus heutiger Sicht kommt man an einer Rechtsschutzversicherung nicht vorbei.  Testen Sie deshalb hier die Absicherungsmöglichkeiten im Rechtsschutzbereich online. Ob Privat-, Berufs- & Verkehrsrechtsschutz hier finden Sie den Marktüberblick im Rechtsschutzgebiet.