Es gibt viele Fälle, in denen eine Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht in Frage kommt – zum Beispiel weil der Versicherugnsnehmer aufgrund seiner Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeits-Versicherung zu akzeptablen Bedingungen erhält.
Auch finanzielle Gründe können dazu führen, dass kein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz gewährleistet ist.
Dann stellt die Unfallversicherung wenigstens einen teilweisen Schutz für den Ausfall von Arbeitseinkommen sowie für weitere Zusatzkosten sicher. Kindern und Jugendlichen bietet sie eine Versorgung, wenn sie aus eigener Kraft wegen einer unfallbedingten Behinderung kein eigenes Erwerbseinkommen erreichen können.
Obwohl nicht einmal jede hundertste Schwerbehinderung ihre Ursache in einem Unfall hat, sollte man die finanziellen Folgen einer krankheitsbedingten Behinderung mit einer Kinder-Invaliditätsversicherung absichern, wie Experten raten.
Denn diese leistet auch bei schweren Erkrankungen. Alternativ stellt der Markt allerdings auch Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeits-Versicherungen zur Verfügung.
Die Unfallversicherung kann eine weitere Aufgabe übernehmen, worin sie sich von vielen anderen Versicherungen unterscheidet: Sie stellt beispielsweise Kapital zur Verfügung, um die Wohnung barrierefrei umbauen und so für das Leben mit einer Behinderung vorbereiten zu können.
Von der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es zwar auch Zuschüsse bis zu 2.557 Euro, aber dies ist zum einen an den Eintritt der Pflegebedürftigkeit gekoppelt und dürfte zum anderen wohl kaum ausreichen, einen Umbau auch nur annähernd zu finanzieren.
Ein „Entweder-Oder"-Prinzip ist deshalb nicht sachgerecht – die Unfallversicherung macht auch zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn.
Ein Beispiel: Ein 32-jähriger Arbeitnehmer wird voraussichtlich mit 67 in den Ruhestand gehen und dann statistisch noch 22 Jahre leben. Müsste er nach einer unfallbedingten Behinderung seine Stelle aufgeben, würde er trotz der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente einen Verlust von 1.200 Euro erleiden.
Unter der Annahme, dass eine jährliche Inflation von 1,5 Prozent zu berücksichtigen ist, und dass sich ein von der Unfallversicherung ausgezahltes Einmalkapital zu 2,5 Prozent verzinslich anlegen lässt, benötigt er ungefähr 400.000 Euro Kapital zum Ausgleich dieses Verlusts.
Allerdings wirkt sich der Einschnitt beim Arbeitseinkommen zusätzlich auf die späteren Rentenansprüche aus. Wenn man diesen Verlust näherungsweise mit 50 Prozent der oben genannten 1.200 Euro beziffert, erhöht sich der Kapitalbedarf um weitere knapp 80.000 Euro auf insgesamt knapp 500.000 Euro.
Rechnet er zudem 40.000 Euro sonstige Kosten zum Beispiel für einen Wohnungsumbau oder für besondere Behandlungskosten hinzu, muss er gut 520.000 Euro Kapital erhalten.
Er wäre jedoch nicht ausreichend versorgt, wenn die Unfall-Invaliditätssumme bei 520.000 Euro festgesetzt wird. Denn die gibt es nur bei 100 Prozent Unfallinvalidität. Die aber werden selten erreicht.
Doch der Job kann schon bei kleineren Invaliditätsgraden hinfällig werden. Bei Verlust eines Armes oder eines Beines beispielsweise ist in vielen Berufen ein Weiterarbeiten nicht mehr möglich. Bewertet wird die aber zum Beispiel nach der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen Gliedertaxe „nur“ mit 70 Prozent Invaliditätsgrad.
Will der Arbeitnehmer ausreichend abgesichert sein, muss er in diesem Fall bereits bei 70 Prozent eine Leistung von rund 520.000 Euro erhalten können, was einer Invaliditätssumme von rund 750.000 Euro entspricht.
Etwas niedriger können die Summen dann werden, wenn so genannte Progressionsstaffeln eingeschlossen werden. Die lohnen sich vor allem dann, wenn der Versicherte an einem Katastrophenschutz gegen höhere Invaliditätsgrade interessiert ist.
Sinnvoll ist zudem eine Todesfallsumme. Als Hinterbliebenen-Vorsorge ist zwar eine Risiko-Lebensversicherung deutlich besser geeignet.
Aber die Unfallversicherer verpflichten sich zu einer Vorschusszahlung auf eine Invaliditätsleistung in Höhe dieser Summe für den Fall, dass eine unfallbedingte Invalidität noch nicht endgültig feststeht. Und das kann überaus wichtig sein, wenn das Unfallopfer schnell Geld braucht.
Im obigen Beispiel würde dies allerdings nicht ausreichen, wenn nach dem Unfall nicht sofort feststeht, ob eine dauerhafte Behinderung verbleibt – bis zu ein Jahr kann es nach den gängigen Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen dauern, bis der Eintritt der Invalidität endgültig festgestellt wird.