Obwohl kein Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur besteht, bringt ein solches Vorgehen Vorteile für die Rentenzeit mit sich, über die man sich in jungen Jahren erfahrungsgemäß nur wenig Gedanken macht.
Denn die Zeit, in der die ehemaligen Schüler nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz suchen, kann als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Auf diese Weise sichern sich die Schulabgänger ihren Rentenanspruch, sofern sie nicht jünger als 17 und nicht älter als 25 Jahre sind – und bei der Arbeitsagentur gemeldet sind.