28.02.05

Bei Pech mit dem Blech

 

Nach einem Unfall geht es vor allem darum, nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden und die notwendigen Informationen auszutauschen.

Es ist schnell passiert und kann jedem passieren: Durch eine Unachtsamkeit oder einen Moment fehlender Konzentration verursacht man einen Blechschaden oder wird in einen solchen Unfall unschuldig verwickelt. In beiden Fällen heißt es kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte zu unternehmen.


Straße räumen
Bei geringfügigen Schäden ist zunächst darauf zu achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Alle Beteiligten sollten nach Möglichkeit an den Straßenrand fahren und unter Umständen die Unfallstelle markieren.


Danach ist es für die spätere Schadenregulierung wichtig, das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Halter aufzuschreiben. Am besten, man lässt sich die Ausweispapiere zeigen.


Versicherungsdaten ermitteln
Außerdem sollten Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Unfallgegners notiert werden. Sind die Daten nicht bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 - 25 0 26.


Ort und Zeit des Unfalls sowie Namen und Anschriften von Unfallzeugen sollten ebenfalls aufgenommen werden.


Skizzieren und fotografieren
Schließlich sollte ein Unfallprotokoll aufgenommen werden. Dazu ist es günstig, eine Unfallskizze anzufertigen sowie die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus zu fotografieren.


Das Unfallprotokoll, das den Unfallhergang enthält, muss sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben werden.

Achtung: Keine voreiligen Schuldeingeständnisse machen, auch wenn die Lage scheinbar eindeutig ist. Die rechtliche Beurteilung nimmt der Versicherer vor.


Günstig: Europäischer Unfallbericht
Wenn einer der Beteiligten einen so genannten Europäischen Unfallbericht als Formular dabei hat, sollte dieses ausgefüllt werden. So wird in der Hektik nach einem Unfall kein wichtiges Detail vergessen.


Sind Personen verletzt, Drogen oder Alkohol im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte immer die Polizei unter 110 oder 112 gerufen werden.


Im Ausland: Grüne Karte
Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch für einen Blechschaden im Ausland oder bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug. Wichtig ist hierbei die grüne Versicherungskarte. Innerhalb der EU und bei Unfällen mit Fahrzeugen aus dem EU-Raum ist sie allerdings nicht mehr vorgeschrieben.


Fehlen die Angaben zur Versicherung, hilft auch in diesen Fällen der Zentralruf. Der Service vermittelt den Kontakt zum Versicherungsbeauftragten des jeweiligen EU-Landes.


Weitere Informationen rund um die Schadenregulierung und den Europäischen Unfallbericht in sieben Sprachen gibt es unter www.zentralruf.de.


Elke Pohl

 

Wenn Sie dieses Thema interessieren sollte, können Sie hier die ersten Prämien selbst online ermitteln.

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