Die Beitragsbemessungs-Grenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen von gesetzlich Versicherten zur "Bemessung", also Festlegung der Versicherungs-Beiträge herangezogen wird.
Wer mehr verdient, zahlt für den über der Grenze liegenden Teil seines Einkommens keine Beiträge mehr in die Krankenversicherung ein, erhält aber auch keine höheren Leistungen (Krankengeld).
Jährliche Aktualisierung
Die Beitragsbemessungs-Grenze wird jährlich aktualisiert und richtet sich nach der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland. 2005 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei einem jährlichen Bruttogehalt von 42.300 Euro bzw. bei 3.525 Euro im Monat.
Über die Höhe des individuellen Beitrags entscheidet außerdem der Beitragssatz der Kasse, die man gewählt hat. Ursache der unterschiedlichen Beitragssätze sind vor allem die voneinander abweichende Klientel in einzelnen Kassen und unterschiedliche Verwaltungskosten.
Beitragssatz variiert
So kann eine Kasse mit überwiegend gut verdienenden bzw. jungen, gesunden Mitgliedern einen günstigeren Satz anbieten als eine, die überdurchschnittlich viele gering verdienende, ältere bzw. kranke Menschen versichert.
Um hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen, wurde der so genannte Risikostrukturausgleich eingeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten untereinander Ausgleichszahlungen für die Ungleichgewichte, die sich aus den tatsächlichen Beitragseinnahmen einerseits und Ausgaben andererseits ergeben.
Private richten sich nicht nach Einkommen
In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag anders als in der gesetzlichen nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Äquivalenzprinzip berechnet, in dem sich der Umfang der versicherten Leistung, Lebensalter und Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages sowie das Geschlecht widerspiegeln.
Elke Pohl