Eigentlich ging der Streit mit der Landes-Versicherungsanstalt Unterfranken (LVA) weiter. Denn die Frau (Jahrgang 1945) wollte nicht nur die gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente (BU-Rente), sondern eine Erwerbsunfähigkeits-Rente (EU-Rente).
Nach 16 Jahren noch pflichtversichert
Zur Vorgeschichte: Die Frau hatte den Beruf einer Friseurin gelernt, sich zur Meisterin fortgebildet und von 1977 bis Ende Oktober 1993 einen eigenen Betrieb geführt. Die eigene Firma musste sie aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Daraufhin beantragte sie Leistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom Rentenversicherungs-Träger.
Dies ist möglich, weil Handwerker 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben müssen, ehe sie sich befreien lassen dürfen. Die LVA bewilligte ihr schließlich eine BU-Rente. Die Frau wollte jedoch EU-Rente, weil sie durch ungewöhnliche Leistungs-Einschränkungen gehandicapt sei.
Gerichte hörten auf Gutachter
Damit scheiterte sie in allen Instanzen. Sie könne noch vollschichtig arbeiten, beschied der Gutachter vor dem Sozialgericht Würzburg.
Das Bayerische Landes-Sozialgericht sah es ähnlich, verlegte jedoch den Beginn der BU-Rentenzahlung mehrere Monate nach vorn, weil die Frau offensichtlich von ihrer AOK falsch beraten worden war.
Vor dem Bundes-Sozialgericht kämpfte die Frau weiter um EU-Rente - vergeblich. Nach Bewertung aller Fakten und Sachverständigen-Feststellung sei die Frau nicht erwerbsunfähig.
Detlef Pohl