Schnell ist es passiert: Ein Kunde rutscht in einer Pfütze Gießwasser aus, die beim Wässern der Pflanzen aus Versehen daneben gegangen ist. Passiert dem Kunden dabei etwas Ernstes - ein gebrochenes Bein etwa -, dann muss der Inhaber des Blumenladens für Heilkosten und Verdienstausfall aufkommen und vielleicht sogar ein Schmerzensgeld zahlen.
Wenn der Wasserschlauch platzt
Wer in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann sich zurücklehnen - sie übernimmt die Kosten und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab. Deckungssummen von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall sollten dabei unbedingt in der Police vereinbart werden.
Auch eine Sachversicherung für den Laden kann wichtig werden. Bricht über Nacht oder am Wochenende eine Wasserleitung und setzt den Laden unter Wasser, ist unter Umständen nicht nur die Einrichtung, sondern auch die Ware ruiniert.
Auch Betriebsunterbrechung mitversichern
Damit das nicht zum finanziellen Aus führt, sollte ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden, der auch für Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel und eventuell Glasbruch aufkommt. Wichtig ist auch die Mitversicherung des Schadens, der durch eine Betriebsunterbrechung zum Beispiel nach einem Brand entsteht: Kosten laufen weiter und Gewinn fällt aus.
Während die Versicherungssumme für die Sachversicherung am Neuwert der Betriebseinrichtung und der Ware gemessen wird, kann der Betriebsunterbrechungsschaden deutlich höher ausfallen - eine realistische Kalkulation sollte berücksichtigen, wie lang unter Umständen eine Sanierung des Ladenlokals und Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs dauern kann.
Für Floristen besonders ärgerlich wird es, wenn die Kühlanlage mit wertvoller Ware ausfällt. Dauert die Unterbrechung zu lange, ist womöglich der gesamte Inhalt reif für den Komposthaufen. Eine Kühlgutversicherung sorgt in dem Fall dafür, dass das Geschäft bald wieder in voller Blüte steht. Sie ersetzt die Pflanzen sowie die Kosten für notwendige Aufräum- und Abfuhrarbeiten der verdorbenen Pflanzen.
Recht bekommen im Verkehr
Schließlich sollte auch über den Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung - insbesondere einer Verkehrsrechtschutz-Versicherung - nachgedacht werden. Schnell ist auf dem Weg zum Großmarkt ein Unfall passiert, bei dem sich womöglich die Schuldfrage nicht eindeutig klären lässt. Der Gang zum Gericht ist dann vielleicht nicht weit.
Auch wer sich im Recht sieht, bekommt es vor Gericht nicht immer. Mit der finanziellen und sonstigen Sicherheit einer Rechtsschutz-Versicherung steht man eine solche Belastungsprobe eher durch als auf sich allein gestellt.
Elke Pohl