Traurig aber wahr: Das Krankengeld für Selbständige wird per Gesetz gestrichen – Handeln Sie jetzt!
Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) bringt ab dem 1.1.2009 eine grundlegende Änderung mit sich, die Sie, als Selbständigen, persönlich betrifft.
Ihr Anspruch auf Krankengeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet per Gesetz mit dem 31.12.2008. Das bedeutet, wenn Sie jetzt nicht handeln, tragen Sie das Risiko des Verdienstausfalles bei einer längeren Erkrankung komplett selbst.
Welche Möglichkeiten haben Sie? Entweder Sie entscheiden sich für eine private Absicherung bei einem privaten Krankenversicherer oder für einen Wahltarif bei der GKV. Der Wahltarif der GKV bietet aber keine echte Alternative. Denn nach Abschluss sind Sie 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse gebunden. Auch dann, wenn die Beiträge weiter steigen.
amp empfiehlt daher flexibel zu bleiben. Es gibt Versicherer ohne die 3-jährige Bindungsfrist. Der Einbau einer lebenslangen, garantierten Leistungen ist möglich.
Sie möchten mehr darüber erfahren? Gerne beraten wir Sie individuell, fair und kompetent.