13.09.07

Freiwillige Mitglieder sind oft unterversichert

 

(verpd) Bei der Zahlung von Krankengeld durch Gesetzliche Krankenkassen werden Gehälter oberhalb der Pflichtgrenze nicht berücksichtigt. Deshalb drohen vielen Besserverdienenden bei Arbeitsunfähigkeit erhebliche Einkommensverluste.

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen lang Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenversicherung Krankengeld. Das sind 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Freiwillig versicherte Angestellte sind beim Krankengeld häufig unterversichert, weil das Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich 3.562,50 Euro nicht berücksichtigt wird.

Höchstens 2.529 Euro im Monat

Deshalb beträgt der Krankengeldhöchstbetrag derzeit 83,13 Euro kalendertäglich und somit 2.529 Euro im Monatsdurchschnitt.

Für viele Besserverdienende reicht dieses Einkommen nicht aus, bei einer längeren Krankheit die laufenden Ausgaben zu bezahlen. Schließen können Betroffene die Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung in gewünschter Höhe bis maximal zum Nettoeinkommen.

Privatversicherte entscheiden selbst

Bei vollständig privat Krankenversicherten spielt die Beitragsbemessungsgrenze keine Rolle, sie können sich bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens beliebig versichern.

Bei steigenden Bezügen kann das privat versicherte Tagegeld an Lohnerhöhungen angepasst werden. Vielfach werden solche Erhöhungen in bestimmten Abständen ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. So können auch gesundheitliche Angeschlagene ihren Schutz weiter verbessern.