Wie der Anwalt-Suchservice kürzlich berichtete, war eine Frau auf der Autobahn unterwegs gewesen, als in ihrem Wagen plötzlich eine Warnleuchte aufblinkte. Die Autofahrerin glaubte, es sei etwas mit dem Reifendruck nicht in Ordnung und hielt daraufhin auf dem Seitenstreifen an.
Angehalten, Tür offen gelassen, Warndreieck nicht aufgestellt
Sie stieg aus, um sich die Sache genauer anzusehen. Dabei ließ sie die Fahrertür nur angelehnt. Das Warndreieck stellte sie nicht auf.
Kurz darauf fuhr ein LKW an dem haltenden Wagen vorbei. Der Fahrtwind riss die angelehnte Pkw-Tür auf, deren Scharniere dabei verbogen wurden.
Später wollte die Frau vom LKW-Fahrer Schadenersatz. Der zahlte aber nicht freiwillig, weshalb die Frau vor Gericht zog - jedoch ebenfalls ohne Erfolg. Das Landgericht Neuruppin gab ihr sogar die Schuld an dem Schaden.
Sorgfaltspflicht erheblich verletzt
Begründung: Sie habe es versäumt, das Warndreieck aufzustellen und die Tür zu schließen. Dabei war damit zu rechnen, dass schnell vorbeifahrende Fahrzeuge eine Sogwirkung entfalten und die Tür aufreißen könnten.
Die Frau habe ihre Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt. Die Betriebsgefahr des LKW trete dahinter vollständig zurück. Die Frau müsse ihren Schaden selbst tragen, so das Urteil.
Anhalten nur in Notfällen erlaubt
Zudem entschied das Gericht: Es sei grundsätzlich verboten, auf der Autobahn anzuhalten. Nur wenn ein zwingender Notfall vorliege, dürfe ausnahmsweise auf dem Seitenstreifen angehalten werden. Allein das Aufblinken einer Warnleuchte im Wagen sei aber kein Notfall und rechtfertige somit auch kein Anhalten.
Die Frau hätte bis zur nächsten regulären Anhalte-Möglichkeit - einem Parkplatz oder einer Ausfahrt - weiterfahren müssen, so die Richter weiter.
Detlef Pohl