22.02.05

Geld zum Studium: BAföG allein reicht nicht

 

Von knapp zwei Millionen Studierenden bezogen 2003 rund 326.000 BAföG-Mittel. Jeder von ihnen erhält im Schnitt monatlich 370 Euro. Im Jahr zuvor hatten 304.000 Studierende jeweils 371 Euro im Monat bekommen.

Das sind Kernaussagen aus dem 16. BAföG-Bericht der Bundesregierung, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung kürzlich vorstellte. Vor allem Kinder aus einkommensschwachen Schichten sind auf die staatliche Förderung angewiesen.


Für einkommensschwache Schichten
"Erst das BAföG ermöglicht jungen Menschen aus einkommensschwachen Schichten ein Studium. Wenn es das BAföG nicht gäbe, müsste man es erfinden", kommentierte der Präsident des Deutschen Studentenwerkes (DSW), Professor Hans-Dieter Rinkens, die Vorlage des 16. BAföG-Berichts der Bundesregierung.


Der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes zufolge, die Mitte vergangenen Jahres veröffentlicht worden ist, beziehen 67 Prozent der Studierenden aus diesen Schichten BAföG. Rund 47 Prozent der BAföG-Empfänger gehören Mittelstands-Familien an.


Monatliche Kosten im Schnitt 767 Euro
Doch die staatliche Förderung deckt nur einen Teil des Lebensunterhalts der Studierenden. Denn nach der DWS-Sozialerhebung kostet ein Studium im Schnitt 767 Euro im Monat.


So konnten Deutschlands geförderte Studenten und Studentinnen ihre Hochschulausbildung im Jahr 2003 rein rechnerisch zur Hälfte aus BAföG-Mitteln bestreiten.


Das Meiste bezahlen die Eltern
Das meiste Geld kommt aber tatsächlich von den Eltern, nämlich 51 Prozent. Nur mit zwölf Prozent ist das BAföG an den Studienkosten beteiligt. Neun Prozent der befragten Studenten und Studentinnen gaben sonstige Finanzquellen an.


BAföG-Mittel werden ohnehin nur befristet gewährt und sind einkommensabhängig. Einkommen und Vermögen der Studierenden, der Eltern und Ehepartner werden angerechnet. Außerdem werden die Beträge in der Regel nur zur Hälfte als Zuschuss gewährt.


Die Hälfte ist ein Darlehen
Die zweite Hälfte besteht aus einem zinslosen Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Allein Schüler erhalten das Geld voll als Zuschuss.


Da die Schuldenlast am Ende der Förderung 10.000 Euro aber nicht übersteigen dürfe, stünden die Studierenden vor einer vertretbaren Belastung, meint das DWS.


DWS fordert massiven BAföG-Ausbau
Die Forderung einzelner Länder, der Bund müsse ihre geplanten Studiengebühren über eine BAföG-Erhöhung mitfinanzieren, hält Rinkens für "schlichtweg unbegreiflich".


Der DWS-Präsident plädiert zwar für einen massiven Ausbau der BAföG-Mittel, will aber die BAföG-Empfänger grundsätzlich von Studiengebühren befreit sehen.


Für diejenigen, die nur knapp aus der Förderung heraus fielen, müssten die Gebühren einkommensabhängig gestaffelt werden. Nur so könne ein drohendes Mittelstandsloch in der sozialen Zusammensetzung der Studenten in Deutschland verhindert werden.


Geschäft für Banken und Versicherungen
Die geplanten Studiengebühren haben auch die Kreditwirtschaft auf den Plan gerufen. Sie wollen die Gebühren mit Krediten vorfinanzieren. Die Lebensversicherer haben sich dazu noch nicht geäußert. Sie sind aber mit ihrer Ausbildungsversicherung schon lange in der Vorfinanzierung des Studiums aktiv.


Ausbildungsversicherung jetzt Geldanlage
Die Ausbildungs- oder Termfix-Versicherung ist als Kapital bildende Lebensversicherung allerdings durch das Raster des Alterseinkünftegesetzes gefallen. Das heißt: Sie wird steuerlich nun wie eine normale Geldanlage behandelt.


Die Beiträge zählen seit Jahresbeginn nicht mehr zu den Vorsorgeaufwendungen. Der Ertrag daraus ist einkommensteuerpflichtig. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe der gezahlten Beiträge.


Trotzdem steuerfreie Auszahlung
Doch greifen hier hohe Freibeträge. Da im Allgemeinen bei Fälligkeit der Leistung noch keine eigenen Einkommen vorhanden sind, erklärt Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, bleibt die Versicherungsleistung zumeist einkommensteuerfrei.


Allein der steuerliche Grundfreibetrag beträgt im laufenden Jahr 7.664 Euro pro Kopf. Hinzu kommen der Sparer-Freibetrag von 1.370 Euro, der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Das ergibt zusammen 9.121 Euro, rechnet der Bundesverband deutscher Banken vor.


Auch Schenkungsteuer greift nicht
Allerdings unterliegen Versicherungsleistungen, die an einen anderen als den Versicherungsnehmer gehen, grundsätzlich auch der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.


Denn abgeschlossen werden Ausbildungsversicherungen im Normalfall von einem Elternteil auf das eigene Leben. Das Kind ist nur begünstigt. Doch bis zu 205.000 Euro darf es erben, bevor der Fiskus beteiligt werden muss.


Todsichere Leistung
Die versicherte Summe wird erst zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit ausgezahlt. Im Unterschied zu einem normalen Sparvertrag bietet die Ausbildungsversicherung die weitgehende Gewähr, dass dies auch geschieht.


Für den Fall nämlich, dass der Versicherungsnehmer vorab stirbt, zahlt das Versicherungsunternehmen die Beiträge bis zum Vertragsablauf sozusagen selbst.


Michael J. Glück