Sozusagen in letzter Minute hat der Gesetzgeber noch eine wesentliche Änderung vorgenommen. Deshalb ist der Handlungsdruck groß, so dass sich Betriebe so schnell wie möglich um Versicherungsschutz kümmern sollten.
Das Umweltschadensgesetz verschärft für Unternehmen die Haftung für Umweltschäden: Bislang hafteten sie nur für Vermögens- und Personenschäden. Künftig müssen sie auch für Schäden an Boden und Gewässern sowie der Biodiversität (Arten und natürliche Lebensräume) aufkommen.
Unternehmen, deren Tätigkeit der Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft hat, unterliegen dabei der Gefährdungshaftung. Bei allen anderen setzt die Haftung ein Verschulden voraus.
Ist der Schaden eingetreten, trägt das Unternehmen alle Kosten – von der Schadenbeseitigung bis zur Wiederansiedlung von Flora und Fauna