26.02.07

Hausratversicherung regelmäßig überprüfen

 

(verpd) Nur wer in regelmäßigen Abständen die Versicherungssumme seiner Hausratpolice überprüft, entgeht der Gefahr, im Schadenfall nicht ausreichend versichert zu sein.

Stück für Stück und daher fast unbemerkt nimmt der Hausrat in der Regel an Wert zu. Manchmal führt auch eine größere Anschaffung, ein Geschenk oder eine Erbschaft zu Veränderungen.

Wer sein Eigentum vor Schäden durch Brand, Leitungswasser oder Diebstahl schützen möchte, sollte deshalb regelmäßig den Wert seines Hausrates mit der Versicherungssumme seiner Hausratpolice vergleichen.

Nicht voll entschädigt

Wie ärgerlich ein Fall von Unterversicherung sein kann, zeigt folgendes Beispiel: Eine Familie hatte eine Hausratversicherung in Höhe von 30.000 Euro abgeschlossen. Nachdem ein Feuer Hausrat im Wert von 10.000 Euro zerstörte, gab es ein doppelt böses Erwachen. Denn nach Besichtigung des Schadens stellte ein Sachverständiger fest, dass der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats knapp 60.000 Euro betrug.

Da hier die abgeschlossene Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Versicherungswert lag, bestand eine Unterversicherung. Deshalb kam der Versicherer nur für die Hälfte des Schadens auf – also für 5.000 Euro.

Es ist also ein gefährlicher Irrtum, zu glauben, dass Unterversicherung nur im Falle eines Totalschadens zum Tragen kommt.

Neuwert zählt

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Betrag entspricht, der für die Neuanschaffung des gesamten Hausrats ausgegeben werden müsste. Versicherungsfachleute helfen bei Bedarf dabei, den genauen Wert zu ermitteln.

Nebenräume wie Keller und Dachboden müssen in die Rechnung einbezogen werden. Sind kostspielige Neuanschaffungen geplant, sollten diese gleich auf die Versicherungssumme aufgeschlagen werden.

Wer sich im Schadenfall die Überprüfung einer eventuell vorhandenen Unterversicherung ersparen will, kann mit seiner Versicherung einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Dazu braucht der Wert nur nach der entsprechenden Berechnungsformel der Gesellschaft ermittelt und dieser Betrag als Versicherungssumme vereinbart werden.

amp GmbH empfiehlt ausserdem den Verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit mit zu versichern. Dies finden Sie bei unseren Deckungskonzepten vor.