26.02.07

Hilfe bei Ärztepfusch

 

(verpd) Medizinische Laien haben oft schlechte Karten, wenn sie den Verdacht auf Behandlungsfehler haben oder Ansprüche durchsetzen wollen. Deshalb bietet die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) eine Broschüre als Orientierungshilfe an.

Der Weg zum Anwalt sei oft nicht sinnvoll, wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler aufgeklärt werden soll, so die DGVP. Der Grund: Zunächst müssen medizinische Sachverhalte geklärt werden, womit Anwälte oft überfordert sind.

Die Rechtsprechung fordert, dass nur ein Arzt die Frage klären kann, ob eine Behandlung tatsächlich fehlerhaft war. „Deshalb ist nahezu immer die ärztliche Beurteilung eines Behandlungsgeschehens – nicht die von Anwälten und Richtern – für den Ausgang eines Arzthaftungsfalles entscheidend“, gibt die DGVP zu bedenken.

Was ist ein Behandlungsfehler?

In der Broschüre „Orientierungshilfe beim Verdacht auf Behandlungsfehler“ erfährt der Ratsuchende unter anderem, was unter einem Behandlungsfehler zu verstehen ist. Darüber hinaus gibt es Informationen darüber, welche Stellen er aufsuchen kann, falls er einen Verdacht hat, welche Schadenersatzansprüche er geltend machen kann oder welche Verjährungsfristen es gibt.

Die Landesärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen eingerichtet, die neutral und außergerichtlich Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient prüfen und zu einer Einigung führen wollen.

Juristen und Ärzte entscheiden gemeinsam

Die Gutachterkommissionen entscheiden in der Besetzung mit einem Mitglied, das die Befähigung zum Richteramt haben muss (Vorsitzender) und in der Regel mit zwei ärztlichen Mitgliedern, von denen mindestens ein ärztliches Mitglied in dem gleichen Gebiet tätig ist wie der betroffene Arzt.

Der Schlichtungsstelle gehören als Mitglieder ein Arzt als Vorsitzender und ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt sowie weitere ärztliche Mitglieder an.

Schlichtungsstellen gibt es für die Norddeutschen Ärztekammern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen), für Bayern und Sachsen. Gutachterkommissionen arbeiten in Baden-Württemberg, im Saarland sowie bei der Landesärztekammer Westfalen-Lippe. Gutachter- und Schlichtungsstellen existieren bei den Landesärztekammern Hessen und Rheinland-Pfalz.

Nach Empfehlung kann noch geklagt werden

Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind Feststellungen oder Empfehlungen. Wenn der Patient oder der Arzt mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er hinterher immer noch den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.

Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenlos. Durch die Besetzung dieser Gremien mit Ärzten und Volljuristen soll sowohl Sachverstand als auch Objektivität gewährleistet werden.

Wie lange die Verfahren dauern, ist in den verschiedenen Verfahrensordnungen bzw. Statuten begründet. In der Regel ist jedoch mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von etwa zehn bis zwölf Monaten zu rechnen.

Mitglieder erhalten Erstberatung

Dies ergibt sich zum Teil aus den Schwierigkeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes oder längeren Wartezeiten auf ärztliche Stellungnahmen, Berichte oder Sachverständigen-Gutachten.

Die Broschüre der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten kann für 9,50 Euro bei der DGVP, Lehrstraße 6, 64646 Heppenheim bestellt werden.

Ihren Mitgliedern bietet die DGVP eine kostenlose Erstberatung bei Verdacht auf Behandlungsfehler.

amp GmbH empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie dass es hier in der Vertragsgestaltung hörbare Unterschiede gibt. (Kausalereignis- versus Folgeereignistheorie!)