Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die sich ab dem 1. Oktober dieses Jahres vor einer Untersuchung der Atemwege oder des Verdauungstraktes sowie bei einer zahnärztlichen Behandlung eine Vollnarkose geben lassen, sollen die Kosten nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses selber bezahlen.
Kosten von 200 bis 600 Euro
Doch dagegen rührt sich Protest. So behauptet der Deutsche Kinderschutzbund, dass es bei der zahnärztlichen Behandlung von Kindern in etwa 20 Prozent aller Fälle unmöglich sei, eine Behandlung ohne Narkose durchzuführen.
In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt rechnet Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers vor, dass in Deutschland derzeit 2,5 Millionen Kinder von staatlichen Leistungen auf dem Niveau der früheren Sozialhilfe leben müssten. Gerade diese Kinder seien aber wegen ihrer Ernährung mit billigen Lebensmitteln einem besonderen Risiko ausgesetzt.
Da die Kosten für eine Narkose zwischen 200 und 600 Euro betrügen, fürchteten viele Zahnärzte um die Zahngesundheit armer Kinder. Denn solche Beträge seien von deren Eltern unmöglich aufzubringen.
Die Einkommensstatistiken bewiesen, dass weitere 1,5 Millionen Kinder in Familien lebten, deren Einkommen nur knapp über dem Arbeitslosengeld II liegen würde. Auch diese Familien seien nicht in der Lage, die Kosten für eine Narkose zu bezahlen.
Reaktion aus dem Bundesgesundheitsministerium
Die Bundesgesundheitsministerin hat inzwischen auf den Protest reagiert. In einer Presseerklärung ließ sie verlautbaren, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses überprüft werde. Ziel sei es, „dass in medizinisch erforderlichen Fällen auch in Zukunft eine Vollnarkose, vor allem bei Kindern, bezahlt wird."
Im Ministerium wurde betont, dass sich der Beschluss ausschließlich auf Vollnarkosen beziehen würde. Örtliche Betäubungen zur Schmerzlinderung stünden nicht zur Diskussion.
Nach einer Meldung der Online-Ausgabe des Magazins Stern versucht inzwischen auch der Bewertungsausschuss die Wogen zu glätten. Man werde am 22. August erneut über die Sache beraten. Erst danach würde eine endgültige Entscheidung getroffen.
Stellungnahme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
Inzwischen hat sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geäußert. Auch sie hält eine Überarbeitung des Beschlusses für nötig, von dem man überrascht worden sei.
Nach Meinung der KZBV müsse eine vernünftige Abgrenzung zwischen medizinisch notwendigen Vollnarkosen und solchen stattfinden, die als Wunschleistung des Patienten aus Komfortgründen durchgeführt würden.
Im zweiten Fall dürften die Krankenkassen natürlich nicht zur Zahlung verpflichtet werden. Das würde sich allein schon aus wirtschaftlichen Gründen verbieten. KZBV-Präsident Dr. Jürgen Fedderwitz geht davon aus, dass das Problem bis spätestens 1. Oktober dieses Jahres gelöst sein wird.
Wolfgang A. Leidigkeit