Um nicht die Urlaubskasse unnötig zu belasten, sollten Urlauber die Lichtpflicht in diversen Reiseländern beachten, wenn sie im europäischen Ausland mit dem Auto unterwegs sind.
Denn wer in europäischen Nachbarländern mit Ganztages-Lichtpflicht ohne Licht beim Autofahren angehalten wird, muss dafür mitunter tief in die Tasche greifen. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
So werden beispielsweise in Polen mehr als 50 Euro fällig, wenn man ohne Licht erwischt wird – und in Norwegen gar beinahe 200 Euro.
Nach Informationen des ADAC herrscht in folgenden 15 Reiseländern eine ganztägige Lichtpflicht:
Dänemark
Estland
Finnland
Island
Kroatien
Lettland
Norwegen
Österreich
Schweden
Slowenien
Mazedonien
Montenegro
Tschechien
Rumänien.
In Italien und Ungarn gilt die Lichtpflicht ebenfalls ganzjährig, jedoch nur außerhalb geschlossener Ortschaften, in Portugal ganzjährig auf bestimmten Strecken. Zeitlich begrenzt ist die Lichtpflicht in Litauen (1. November bis 31. März) und der Slowakei (15. Oktober bis 15. März),
In Bulgarien, Deutschland, der Schweiz und Frankreich wird hingegen nur empfohlen, ganztätig mit Licht zu fahren. Geldbußen gibt es in den vier letztgenannten Ländern jedoch nicht für das Fahren ohne Licht.