28.11.05

Keine generelle Winterreifen-Pflicht

 

Kürzlich hat die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung neu formuliert - eine "situationsabhängige Winterreifenpflicht" wird wohl kommen.

Bis zum Ende des Jahres ist geplant, eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verabschieden. In Paragraph 2 Absatz 3a soll es dann heißen: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage."


Bußgeld wird fällig
Wer also künftig mit Sommerreifen und eingefrorenem Wischwasser über winterliche Straßen fährt, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Behindert ein Autofahrer durch sein schlecht ausgestattetes Auto zudem den Verkehr, werden 40 Euro fällig. Einen Punkt auf dem Konto des Verkehrssünders wird es allerdings nicht geben.


Muss nun jeder Autofahrer auf Winterreifen umrüsten? Wie das Bundesverkehrsministerium betont, geht es nicht um eine Ausrüstungspflicht in jedem Fall. Es solle lediglich die bisherige Rechtsprechung präzisiert werden und insbesondere dem Misstand begegnet werden, dass bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen.


Das solle durch eine "situationsabhängige Winterreifenpflicht" verhindert werden.


Hoffen auf den "gesunden Menschenverstand"?
Wie das allerdings in der Praxis aussehen wird, ist noch unklar. Denn eine Wettersituation ist nur schwer juristisch exakt zu definieren.
Wenn bereits ein Unfall passiert ist, weil keine Winterreifen aufgezogen wurden, dann ist die Situation eindeutig. Ansonsten muss wohl den "gesunden Menschenverstand" der Verkehrsteilnehmer gebaut werden, sich nicht mit Sommerreifen auf eine verschneite Autobahn zu begeben.


Versicherung zahlt in jedem Fall für Opfer
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man mit Sommerreifen im Winter einen Unfall verursacht? Hier gilt grundsätzlich: Den Schaden des Unfallopfers bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich immer, auch dann, wenn nicht jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren.
Bei der Vollkaskoversicherung könnte im Extremfall bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Das gilt beispielsweise dann, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins Hochgebirge fährt.


Nur bei grober Fahrlässigkeit keine Zahlung
Denn nur dann, wenn der Vollkaskoschaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, muss die Versicherung nicht zahlen.
Winterreifen sind also vor allem wegen der eigenen Sicherheit wichtig - nicht nur wegen der Versicherung.


Elke Pohl