26.08.04

Krankenversicherung von Scheidungskindern

 

Der Krankenversicherungs-Schutz von Kindern nach einer Scheidung hat mehrere Leser bewegt. Was ganz genau gilt.

Die Zahl der von Scheidungen betroffenen Kinder ist hoch: Von den 2003 Geschiedenen hat die Hälfte Kinder unter 18 Jahren. Deren Kranken-Versicherung richtet sich nach Alter, Lebensumständen und dem Einkommen der Eltern.

KFU-Wirtschaftsberatungs-Gesellschaft mbH.SGB V). Diese Grenze entspricht der Versicherungs-Pflichtgrenze von 46.350 Euro im Jahr 2004.

Falls Kinder bis zur Scheidung im Rahmen der Familien-Versicherung gesetzlich krankenversichert waren, bleiben sie bis zum 18. Geburtstag kostenlos mitversichert. Während Schule, Ausbildung, Studium, Wehr- oder Ersatzdienst gilt das auch später noch – bis maximal zum 25. Geburtstag.

Wenn beide Elternteile arbeiten

Arbeiten beide Elternteile nach der Scheidung, können sie frei entscheiden, bei wem die Kinder familienversichert sein sollen. Arbeitet nur der Vater und die Kinder leben bei der Mutter, so können sie dennoch beim Vater in der Familien-Versicherung bleiben. Lediglich die Ex-Frau muss sich um eigenen Schutz kümmern.

Arbeiten beide Ex-Gatten und einer davon ist privat versichert und verdient mehr als der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte ehemalige Partner, könnte die Familienversicherung gefährdet sein. „Sie muss es aber nicht", sagt Steffen Wittig, Geschäftsführer der

Wenn einer in der PKV ist

Ist ein Ehepartner privat versichert und übersteigt sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahres-Arbeitsentgelt-Grenze und verdient regelmäßig mehr als der GKV-Gatte, entfällt die Familien-Versicherung (nach § 10 Absatz 3

Folge: Verdient also der PKV-versicherte Elternteil in der Ehe mehr als 3.862,50 Euro brutto pro Monat und auch mehr als der GKV-Gatte, brauchen auch die Kinder eine eigene private Kranken-Versicherung.

Meist bleibt die Familienversicherung

Nach der Scheidung gilt: „Kinder können beim GKV Mitglied in der Familien-Versicherung bleiben, sofern sich der Lebensmittelpunkt des Kindes dort befindet", sagt Alexander Fojt von der Verkaufsförderung der Victoria-Krankenversicherung.

Lebt das Kind dagegen nach der Scheidung beim PKV-versicherten Elternteil, entfällt der Anspruch auf Familienversicherung. Das Kind muss dann privat versichert werden.

Dies kostet rund 50 Prozent des Erwachsenen-Beitrages.

Detlef Pohl