24.04.07

Privatversicherte beschweren sich häufiger

 

(verpd) Beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung gingen im Jahr 2006 mit 3.517 schriftlichen Beschwerden zwar 561 mehr ein als im Jahr zuvor. Im Vergleich zu den fast neun Millionen Privatversicherten ist der Prozentsatz allerdings immer noch verschwindend gering.

Die Zahl der schriftlichen Beschwerden stieg wie in 2004 (+12,6 Prozent) und 2005 (+20 Prozent) auch im vergangenen Jahr mit 19 Prozent zweistellig an.

Die täglichen telefonischen Anfragen blieben nach dem aktuellen Tätigkeitsbericht mit 25 auf dem gleichen Stand wie im Vorjahr.

Deutlich mehr Beschwerden

Der Anteil der zulässigen Beschwerden erhöhte sich dabei geringfügig von 87,4 auf 88 Prozent. Nach Zahlen stiegen die zulässigen Beschwerden um rund 20 Prozent auf 3.095, während der Ombudsmann im Berichtsjahr 422 unzulässige Beschwerden zählte (+13 Prozent).

Nach Angaben von Surminski ist eine Beschwerde dann unzulässig, „wenn die schriftliche Entscheidung des Versicherers bereits länger als ein Jahr zurückliegt, die Beschwerdeführer ein Verfahren bei der Versicherungsaufsicht angestrengt haben oder bereits eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit stattfindet oder stattgefunden hat”.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer stieg im Vorjahr wieder leicht auf 25 Wochen an, nachdem sie in 2005 von 18 auf 24 gestiegen war. Ins laufende Jahr mussten 1.035 Fälle übertragen werden (2005: 988).

Häufigster Beschwerdegrund: Behandlungskosten

Der Löwenanteil der zulässigen Beschwerden entfiel in 2006 auf die Krankheitskosten-Vollversicherung. Hier ging der Prozentsatz jedoch um 2,8 Prozent auf 81 Prozent zurück.

Die Krankenhaustagegeld- und Zusatzkranken-Versicherungen machten mit neun Prozent einen um 1,7 Prozent höheren Anteil aus, während auf die Krankentagegeld-Versicherung acht Prozent entfielen.

Mit jeweils rund einem Prozent führten die Pflegepflicht- und die Reisekranken-Versicherung wie im Jahr zuvor nur selten zu Beschwerden.

Wann ist eine Behandlung medizinisch notwendig?

Wie in den Vorjahren lieferten sich die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung und der Gebührenstreit ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die häufigste Beschwerde-Ursache in der Kranken-Vollversicherung.

Auch in 2006 konnte sich dabei erstere mit 18,1 um 0,4 Prozent durchsetzen – gerechnet als Anteil an allen zulässigen Beschwerden. An dritter Stelle rangiert der Streit um Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (12,6 Prozent), gefolgt von Zahnbehandlungen beziehungsweise Beitragshöhe/-anpassungen mit je 7,8 Prozent.

Erfolgsquote gesunken

Die Erfolgsquote ist 2006 von 41,7 (2004: 41,1) Prozent auf 35,6 Prozent gefallen. Als Erfolg wird gewertet, wenn es zu einer Erledigung, einer Schlichtung, einer Hilfestellung, einer Kulanz oder auch einem Kompromiss gekommen ist.

Surminski geht auch zukünftig von einer weiter sinkenden Erfolgsquote aus. Da viele Sachverhalte in den letzten Jahren zwischen den Krankenversicherern und dem Ombudsmann abgeklärt worden seien, verhielten sich die Gesellschaften in diesen Fällen im Sinne des Ombudsmannes – und es komme vielfach erst gar nicht zu Beschwerden, so die Begründung.

Ein weiterer Grund: Surminski kann im Gegensatz zum Versicherungs-Ombudsmann, der für die übrigen Sparten zuständig ist, keine verbindlichen Entscheidungen treffen, sondern nur Vorschläge machen und Empfehlungen geben. In 2006 tat er dies in 1,1 (Vorjahr: 1,6) Prozent der Fälle. Die Versicherer folgten diesen Anregungen laut aktuellem Tätigkeitsbericht größtenteils.

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