Seit der Gesundheitsreform 2004 ist zum einen klar, dass Zahnersatz im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleibt. Andererseits wurde das bisherige Kostenerstattungs-Prinzip geändert.
Der große Vorteil für gesetzlich Krankenversicherte ist seither, dass sie eine Wahlfreiheit zwischen der sogenannten Regelversorgung sowie einer höherwertigen Versorgung haben. Das bedeutet, dass der Versicherte nicht mehr mit dem einfachsten, medizinisch notwendigen Zahnersatz vorlieb nehmen muss, sondern sich für qualitativ und optisch ansprechendere Lösungen und Materialien entscheiden kann.
Damit die Kosten der Krankenkassen nicht ausufern, leisten sie sogenannte Festzuschüsse, die sich an der Regelversorgung orientieren. Als Faustformel kann gelten, dass die Kassen zwischen 50 und 65 Prozent des einfachsten Zahnersatzes übernehmen.
Den Zuschuss erhöhen kann der Versicherte durch seinen Fleiß bei der Führung des Bonusheftes. Nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge wird der Zuschuss von 50 auf 60 Prozent erhöht, nach zehn Jahren auf 65 Prozent.
Für den Versicherten bleibt damit mindestens ein eigener Anteil in Höhe von 35 Prozent der Kosten für den Zahnersatz bestehen. Wünscht er eine höherwertige Versorgung, gehen auch die dafür entstehenden zusätzlichen Kosten zu seinen Lasten.
Hier setzen private Zahnzusatz-Versicherungen an. Dabei konkurrieren zwei Modelle: Viele Tarife orientieren sich am gesetzlichen Festzuschuss und erhöhen diesen um einen bestimmten Prozentsatz oder verdoppeln ihn, maximal allerdings in der Regel bis zu 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Andere Tarife wiederum übernehmen eine prozentuale Beteiligung an einer höherwertigen Versorgung, zum Beispiel 30 Prozent. Alternativ kann ein bestimmter Prozentsatz von zum Beispiel 80 Prozent der Gesamtkosten garantiert werden, unter Anrechnung des jeweiligen Festzuschusses der Kasse.
Ideal ist, wenn der Tarif die Wahlfreiheit des Versicherten unterstützt und sowohl die volle Kostenübernahme der Regelversorgung als auch einen wesentlichen Anteil an den Gesamtkosten einer höherwertigen Versorgung abdeckt.
Bei der Tarifauswahl ist weiter zu berücksichtigen, dass in der Regel eine Wartezeit sowie eine Kostenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren vereinbart werden. Unterschiedlich umfangreich sind auch die Gesundheitsfragen im Antrag. Manche Versicherer werben mit einem weitgehenden Verzicht auf solche Fragen, begrenzen allerdings ihr Risiko durch sehr geringe Kostenübernahmen in den ersten vier bis fünf Vertragsjahren.