25.05.05

Rentenpolice mit schwarzer Einkaufstasche

 

"Rentenbescheid" steht in dicken Lettern über den Anschreiben, die in den vergangenen Wochen zahlreichen Bundesbürgern zugegangen sind. Doch es geht um dubiose Rentenpolicen und Gewinnspiele.

Die Bundesanstalt für Angestellte (BfA) verwahrt sich jedenfalls lautstark gegen solche falschen Rentenbescheide. Sie sei nicht der Absender dieser Schreiben. Ihre Rentenbescheide sehen auch anders aus.


Offiziöser Anstrich
Die Pseudo-Rentenbescheide sind als "wichtiges Erinnerungsschreiben" untertitelt. Auch durch die persönliche Rentenbestätigungsnummer erhalten sie einen offiziellen Anstrich.
Die weiteren Formulierungen lassen ebenfalls einen offiziellen Charakter des Schreibens vermuten: "Ausgestellt auf die bestätigte Rentenkandidatin". Danach folgt in Fettschrift der Name der Empfängerin.


Werbung von Finanzdienstleistern
Doch dabei handle es sich, betont die BfA, um mehr oder weniger eindeutig als Werbung erkennbare, persönlich adressierte Schreiben von in- oder ausländischen Versicherungen, Finanzdienstleistern oder ähnlichen Anbietern.


Nach der offiziösen Einleitung folgt denn auch Lockvogel-Werbung: "Sie sind", heißt es dort, "eine offizielle, bestätigte Rentenkandidatin für den Bezug einer privaten Alters-Zusatzversorgung von monatlich € 470,00. ‚Gewinn & Vorsorge' hat daher einen Betrag von € 27.000,00 bereitgestellt".


Rente umsonst?
Um die 470 Euro zu erhalten, müsse eigentlich nur noch der beigefügte "Rentenauszahlungsbescheid" unter Angabe der Rentenbestätigungsnummer zurückgesandt werden, möglichst umgehend, da die Zeit dränge.


Den erforderlichen Abschluss einer Lebensversicherung oder der Kauf eines Loses ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Wie es scheint, bekommt man die Rente einfach so.


Handtasche muss bezahlt werden
Die Hand- und Einkaufstasche dagegen, die in diesem Rentenbescheid ebenfalls angepriesen wird, muss dagegen bezahlt werden. Sie ist in schwarz, beige oder braun für 19,90 Euro zu haben.


Die BfA warnt davor, auf die in diesen Schreiben gemachten Versprechen einzugehen. Am besten werde das Schreiben sofort vernichtet.


Im Zweifel BfA anrufen
Wer sich aber unsicher sei, ob ihm nicht doch ein amtliches Schreiben vorliege, sollte sich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden.


Für Fragen stünden auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kostenlosen Servicetelefon der BfA zur Verfügung: 0800 333 19 19.


Michael J. Glück