Der Bundesverband Finanz-Planer e.V. weist darauf hin, dass ehemalige DDR-Bürger sich rechtzeitig vor Fristablauf darum kümmern sollten, ob ihre Nachweise über Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Berufszeiten auch wirklich vollständig sind.
Wenn nach dem 1. Januar 2007 Lücken im Versicherungsverlauf festgestellt werden, kann es schwierig werden, diese zu stopfen.
Diese 15-Jahres-Frist gilt grundsätzlich für alle Bundesbürger. Aus ihrer Beratungspraxis wissen die in dem Verband zusammengeschlossenen Finanz-Experten, dass selbst langjährige Arbeitsverhältnisse nicht vor Rentenlücken schützen.
Deshalb empfiehlt der Bundesverband, dass jeder, der ein Rentenkonto bei der
Deutschen Rentenversicherung Bund – früher BfA – hat, von Zeit zu Zeit überprüfen sollte, ob auch wirklich alle Versicherungszeiten dort gemeldet sind, Nur so kann er sicher sein, dass er die fehlenden Unterlagen bei seinem jetzigen Arbeitgeber oder aus früheren Beschäftigungsverhältnissen noch rechtzeitig erhält.
Susanne Görsdorf-Kegel