25.05.05

Salmonellen im Frühstücksei

 

Schon seit 2000 werden auch landwirtschaftliche Erzeugnisse von der so genannten verschuldensunabhängigen Produkthaftung erfasst. Viele Erzeuger sind sich der Auswirkungen nicht bewusst.

Landwirte haften ähnlich wie Industrie-Unternehmen für die Produkte, die sie in Umlauf bringen. Was viele nicht bemerkt haben ist, dass die Gesetzgebung in dieser Hinsicht immer schärfer wird und Abnehmer von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht selten auf Schadenersatz klagen.


Wo die einfache Produkt-Haftpflicht ausreicht
Wer Erzeugnisse verkauft, die nicht weiterverarbeitet werden, ist mit der konventionellen Produkt-Haftpflicht für Landwirte ausreichend gesichert, wenn die Versicherungs-Summe ausreichend hoch angesetzt wurde.


Hier sind etwa mit Salmonellen verseuchte Eier denkbar, die in einem Hotel zum Frühstück serviert werden, wodurch mehrere Personen erkranken.


Eine Überprüfung der Versicherungssumme gemeinsam mit einem Fachmann bringt hierbei die nötige Sicherheit.


Schäden beim nachfolgenden Hersteller
Anders sieht es aus, wenn Produkte wie Milch, Eier, Kartoffeln, Getreide, Obst und Gemüse an gewerbliche Abnehmer verkauft werden, die diese anschließend weiterverarbeiten. Denkbar ist die Lieferung von Karotten an einen Hersteller von Baby-Nahrung.

Stellt sich nun heraus, dass der Bauer schadstoffbelastetes Gemüse geliefert hat und der Hersteller die gesamte Charge vernichten muss, steht der Landwirt vor einem Problem: Er hat beim Hersteller der
Baby-Nahrung einen Vermögens-Schaden verursacht, der nicht über die einfache Produkt-Haftpflicht gedeckt ist.


Entsorgungs- und Reinigungskosten
Das kann teuer werden. Denn es sind nicht nur Kosten für die Herstellung der unbrauchbaren Nahrung entstanden, sondern zum Beispiel auch Entsorgungskosten und Kosten für die Reinigung der Anlagen.


Daher sollten Landwirte, die an gewerbliche Verarbeitungsbetriebe liefern, über die Erweiterung ihrer Betriebs-Haftpflicht um eine - meist preiswerte - Komponente nachdenken, die für solche reinen Vermögensschäden aufkommt.


Elke Pohl