15.11.05

Therapie am Toten Meer

 

Auch wenn ein Patient mit einer auf eigene Faust organisierten Therapie Erfolg hat und die noch dazu preiswert ist, muss sie vom Versicherer nicht bezahlt werden.

Die Kosten für eine Schmerztherapie müssen nur dann von der privaten Krankenversicherung erstattet werden, wenn die Therapie in einer Klinik stattgefunden hat. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.


Eine Schmerzpatientin suchte in einer Klimatherapie am Toten Meer Linderung und fand diese auch. Trotzdem musste ihre Krankenversicherung nach den Versicherungsbedingungen nicht für die Kosten aufkommen, weil die Patientin in einem Hotel mit einer medizinischen Abteilung und nicht in einer Klinik untergebracht war.


Nicht als Argument anerkannt
Es fehle bereits an der erforderlichen ständigen ärztlichen Leitung der Einrichtung. Auch das Argument der Patientin, dass die Therapie am Toten Meer einen viel teureren Aufenthalt in einem heimischen Krankenhaus überflüssig gemacht hätte, war kein Argument für Richter und Versicherung (OLG Düsseldorf, AZ: 4 U 78/03).


Im Zweifel ist es empfehlenswert, vor Beginn einer Therapie mit der Versicherung abzuklären, ob die Kosten übernommen werden. So werden böse Überraschungen vermieden.


Elke Pohl