Wie der Anwalt-Suchservice erst jetzt mitteilte, war ein LkW bei einem Unfall seitlich umgekippt. Durch die Seitenlage des Fahrzeugs wurde der Motor, der noch kurz weiterlief, nicht mehr ausreichend mit Schmieröl versorgt. Das Aggregat überhitzte und der LKW erlitt einen Motorschaden.
Versicherer berief sich auf Betriebsschaden
Die Kasko-Versicherung des Halters wollte nicht für den Motorschaden aufkommen. Begründung: Der Motor sei nicht durch einen Unfall, sondern durch Schmierölmangel beschädigt worden. Es handle sich also um einen Betriebsschaden - und der sei nicht versichert.
Der Streit ging vor Gericht. Das OLG Jena entschied gegen den Versicherer, der den Schaden bezahlen muss. Begründung: der LKW habe eindeutig einen Unfall gehabt, denn ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis sei auch das Umkippen eines Fahrzeugs als Unfall anzusehen.
Gericht erkannte auf versicherten Schaden als Unfallfolge
Die Kasko-Versicherung, so die Richter, müsse bei Unfällen alle Schäden ersetzen. Dies gelte auch, wenn der Fahrzeugschaden nicht unmittelbar durch den Crash selbst, sondern - wie hier - erst durch einen in Folge des Unfalls eingetretenen Ölmangel entstanden sei.
Detlef Pohl