Welche Schäden das August-Hochwasser in Süddeutschland angerichtet hat, lässt sich nach Angaben des Bayerischen Umweltministeriums und der großen Versicherer vor Ort noch nicht beziffern.
Fest steht aber schon jetzt, dass nur die wenigsten Betroffenen auf eine Entschädigung ihrer Hausrat-, Gebäude- oder Betriebsversicherungen hoffen können.
Der Grund: Nach Schätzungen großer Versicherer sind nur etwa vier bis fünf Prozent aller versicherten Wohngebäude gegen Überschwemmungen abgesichert. Dieser Schutz ist nicht automatisch in den Policen enthalten, sondern nur auf Wunsch des Versicherten im Rahmen der so genannten erweiterten Elementarschadendeckung.
Fast überall zu haben
Nach übereinstimmenden Angaben mehrerer großer Versicherungsgesellschaften ließen sich in Bayern mindestens 90 Prozent aller Wohngebäude entsprechend versichern.
Nur in regelmäßig von Hochwasser oder Überschwemmung gefährdeten Gebieten ist dieser Versicherungsschutz grundsätzlich nicht zu haben.
ZÜRS verringert die Ausnahmen
Früher konnten die gefährdeten Gebiete nur grob bestimmt werden. Inzwischen ermöglicht das 2001 von der Branche eingeführte Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entsprechende Deckungen selbst in bis dahin nicht versicherbaren Regionen.
Das gilt für Donau, Elbe, Ems, Isar, Main, Mosel, Neckar, Oder, Rhein und Weser gleichermaßen. Wenigstens einen Kilometer Distanz zum Wasser verlangen die Versicherer. Oder man hat sein Domizil auf einer kleinen Anhöhe.
Michael J. Glück