27.11.06

Vorsicht Rutschgefahr

 

(verpd) Im Herbst besteht die Pflicht, Gehwege rund um die Uhr laubfrei zu halten. Denn herabfallende Blätter sorgen unter dem Druck von Schuhsohlen dafür, dass eine rutschige Schmierschicht entsteht. Und die kann genauso gefährlich für Passanten wie eine Schnee- oder Eisschicht werden.

Im Allgemeinen obliegt den Gemeinden die Kehrpflicht, die sie allerdings meist auf die Grundstückseigentümer übertragen. Diese vereinbaren wiederum üblicherweise mit ihren Mietern, dass diese für die Sauberhaltung der Gehwege sorgen.

In einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen teilen sich alle Eigentümer die Pflicht zum Laubfegen.

Haftung eindeutig geregelt

Kommt ein Fußgänger auf einem ungefegten Fußweg zu Schaden, haftet ungeachtet der Übertragung auf den Mieter immer der Eigentümer. An diesen muss sich der Geschädigte mit seinen eventuellen Ansprüchen wenden.

Stürzt er vor einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen, kann er sich einen der Verantwortlichen aussuchen: Denn hier haften alle Eigner gleichermaßen. Derjenige, den es erwischt, muss sehen, wie er sein Geld von den anderen zurück bekommt.

Welche Versicherungen wirksam schützen

Um solchem Ungemach aus dem Wege zu gehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Hauseigentümer-Haftpflichtversicherung.

Wer sein Haus oder seine Wohnung selbst nutzt, ist mit der Privathaftlicht-Versicherung geschützt.