Wer mehr verdient, zahlt für den über der Grenze liegenden Teil seines Einkommens keine Beiträge mehr in die Krankenversicherung ein, erhält aber auch keine höheren Leistungen (Krankengeld).
Die Beitragsbemessungs-Grenze wird jährlich aktualisiert und richtet sich nach der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland. Für das Jahr 2006 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei einem jährlichen Bruttogehalt von 42.750 Euro bzw. bei 3.562,50 Euro im Monat.
Über die Höhe des individuellen Beitrags entscheidet außerdem der Beitragssatz der Kasse, die man gewählt hat. Ursache der unterschiedlichen Beitragssätze sind vor allem die voneinander abweichende Klientel in einzelnen Kassen und unterschiedliche Verwaltungskosten.
So kann eine Kasse mit überwiegend gut verdienenden bzw. jungen, gesunden Mitgliedern einen günstigeren Satz anbieten als eine, die überdurchschnittlich viele gering verdienende, ältere bzw. kranke Menschen versichert.
Um hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen, wurde der so genannte Risikostrukturausgleich eingeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten untereinander Ausgleichszahlungen für die Ungleichgewichte, die sich aus den tatsächlichen Beitragseinnahmen einerseits und Ausgaben andererseits ergeben.
Wer als Arbeitnehmer im vergangenen Jahr mehr als 47.250 Euro (Monatsdurchschnitt 3.937,50 Euro) verdient hat, ist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Das gleiche gilt – unabhängig vom Einkommen – für Beamte sowie die meisten Selbstständigen und Freiberufler. Sie alle können als freiwillige Mitglieder in der GKV bleiben oder in die
private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Die Privaten rechnen den Beitrag anders als die GKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Umfang der versicherten Leistung, Lebensalter und Geschlecht sowie dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Das kann wesentlich günstiger sein als die gesetzliche Versicherung.
Elke Pohl