Die meisten Unfälle mit oft lebensgefährlichen Folgen geschehen beim Anzünden der Kohle. Unbedingt verzichtet werden sollte auf explosive flüssige Anzündhilfen wie Benzin oder Spiritus, denn die Gefahr, dass beim Anzünden eine Stichflamme entsteht, ist sehr groß.
Darüber hinaus ist es möglich, dass es zu einer Rückzündung mit der Restflüssigkeit und dem Dampf in der Flasche kommen kann. In diesen Fällen kann sich ein bis zu zehn Meter langer Flammenstrahl bilden. Besonders Kinder, die neben dem Grill stehen und beim Entzünden des Feuers zusehen, sind dadurch stark gefährdet.
Aus diesen Gründen sollten nur spezielle Grillanzünder aus Paraffin oder Holzwachs verwendet werden.
Geraten durch ein Grillfeuer versehentlich die Gartenmöbel in Brand, so ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Hier sind alle Gegenstände, die zum Haushalt gehören, gegen ein Feuer finanziell abgesichert.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn außerhalb des eigenen Grundstücks, beispielsweise auf einem Campingplatz, gegrillt wird. Springt ein Funke auf die mitgebrachten Utensilien über und sie fangen Feuer, dann greift hier die Außenversicherung der Hausratversicherung.
Werden durch eine Unvorsichtigkeit das Eigentum Dritter oder gar Personen verletzt, dann greift die eigene
Haftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn berechtigte Forderungen nach Schadenersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gestellt werden. Sind Forderungen nicht berechtigt, wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab, notfalls auch vor Gericht.
Zu den Kosten, die richtig ins Geld gehen können, gehören beispielsweise Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Eine private Unfallversicherung hilft dann weiter, wenn man bei einem Brand selbst verletzt wird und einen dauerhaften körperlichen Schaden davonträgt. Je nach vereinbarter Leistung erhält man aus dieser Versicherung eine Einmalzahlung oder Rente. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Grad der Invalidität ab.
Am besten ist es jedoch, den Feuerteufel gar nicht erst zum Zuge kommen zu lassen.
· Ausschließlich zugelassene Grillanzünder mit einem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) und der DIN Nummer 66358 auf der Verpackung verwenden. Alkohol, Spiritus oder Benzin als Grillanzünder stellen eine große Gefahr dar.
· Grillgut erst auflegen, wenn die Anzündhilfe vollständig verbrannt ist. Das ist daran zu erkennen, dass die Grillkohle vollständig von einer weißen Ascheschicht überzogen ist.
· Für einen sicheren Stand des Grills sorgen und keine brennbaren Gegenstände in unmittelbarer Nähe stehen lassen. Grillen unter dem Sonnenschirm bei leichtem Regen ist sicherlich keine gute Idee. Holzkohlegrills sind ausschließlich für die Verwendung im Freien vorgesehen.
· Beim Kauf von Grillgeräten sollte auf die DIN EN 1860 -1 und vorzugsweise auch auf das GS-Zeichen geachtet werden.
· Feuer und Grills üben auf Kinder einen enormen Reiz aus. Es muss dafür gesorgt werden, dass sie immer einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern einhalten. Dies gilt besonders, wenn Kinder spielen.
Elke Pohl