Je nach Vertragsgestaltung werden der Tod des Versicherten, seine Invalidität beziehungsweise Pflegebedürftigkeit abgesichert, eine lebenslange Rente gezahlt sowie Kapital angespart. Diese Leistungen können einzeln oder kombiniert in Anspruch genommen werden.
Die klassische Form der Lebensversicherung ist die Kapital-Lebensversicherung. Sie vereint Todesfallabsicherung und Altersvorsorge.
Das bedeutet: Wenn der Versicherte vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit stirbt, erhalten (beispielsweise) seine Angehörigen eine Geldsumme. Wer die Versicherungssumme im Todesfall erhält, ist durch das so genannte Bezugsrecht im Vertrag genau festgelegt.
Vor dem Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung oder einer aufgeschobenen Rente sollte unbedingt geprüft werden, welche Anlageform für die eigenen Bedürfnisse am besten geeignet ist.
Ein Entscheidungskriterium ist die Wahl zwischen der klassischen Police mit garantierter Mindestverzinsung des Sparanteils und der Fondspolice. Letztere bietet dem Kunden eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Kapitalanlage mit zu gestalten und somit die Chance auf eine bessere Rendite zu nutzen.
Für die Altersversorgung stehen schließlich verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
· die private klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung mit reduzierter Steuerpflicht der Erträge,
· die private Rentenversicherungspolice mit reduzierter Steuerpflicht der Rente,
· die „Riester“-Rente mit direkten Zuschüssen und Steuerermäßigung während der Sparphase,
· die „Rürup“-Rente mit Steuerermäßigung während der Sparphase,
· betriebliche Altersversorgung mit unterschiedlichen Vergünstigungen.
Welche der genannten Vertragsformen am besten passt, hängt von der persönlichen und steuerlichen Situation im Einzelfall ab. Sprechen Sie uns direkt auf die Themen gezielt an. Ihre amp GmbH.