(verpd) Ein Arbeitgeber muss seine Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass er zu ihren Gunsten eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, aus der sie einen Direktanspruch auf Leistungen haben. Versäumt er dieses, so ist er zum...
(verpd) Kinder, die an einem Versteck- oder Laufspiel teilnehmen und sich dabei verletzen, haben auch dann keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Verletzung durch einen Spielkameraden verursacht wurde, der gegen die...
(verpd) In den kommenden Monaten spielen mehr als vier von zehn Bundesbürgern mit dem Gedanken, eine neue Versicherungs-Police abzuschließen. Dabei haben die Verbraucher vor allem Altersvorsorge-Produkte, eine Kfz-, Hausrat- und...
(verpd) Für mehrere hunderttausend Erstklässler beginnt in den nächsten Wochen der Ernst des Lebens. Damit sie nicht schon auf dem Schulweg straucheln, hat das Verkehrstechnische Institut der Deutschen Versicherer, eine...
(verpd) Versicherte stehen auch dann unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie ihren direkten Weg zur beziehungsweise von der Arbeit unterbrechen müssen, um Einzelheiten eines Unfalls aufzuklären. Das gilt...
(verpd) Wer als Schulabgänger nicht sofort einen Studien- oder Ausbildungsplatz findet, sollte sich nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der ortsansässigen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden.
(verpd) In den vergangenen zwölf Monaten haben alle Fondsklassen eine positive Entwicklung gemacht. Die beste Rendite warfen Aktienfonds ab, alle voran solche mit Anlageschwerpunkt Deutschland. Das hat der Bundesverband...
(verpd) Pauschalurlaub ist noch immer die liebste Reiseform der Deutschen. Doch der seit 1994 gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für den Fall, dass der Veranstalter in Konkurs geht, ist für viele Urlauber kein Thema....
(verpd) Das neue Umweltschadensgesetz könnte für Unternehmen schneller teuer werden, als gemeinhin erwartet. Das Gesetz tritt zwar erst am 14. November in Kraft, Unternehmen haften aber bereits für Schäden, die seit dem 30. April...
(verpd) In vielen europäischen Nachbarländern gilt ganztägig: Licht an beim Autofahrern. Wer (auch tagsüber) ohne Licht erwischt wird, muss mit teilweise empfindlichen Geldbußen rechnen.